Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins Krefelder Discgolf Club e.V.


Errichtung der Beitragsordnung: 12.2023
Versionsnummer der Beitragsordnung: 1.0


§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.


§ 2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum jeweils folgenden Jahr nach der Beschlussfassung erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.


§ 3 Beiträge

BeitragsklasseMitgliedsformBeitrag pro Jahr in EUR
01Aktive Mitgliedschaft36 ,-
02Passive Mitgliedschaft24 ,-

(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
(4) Mitgliedsbeiträge werden per Banküberweisung an den Verein übermittelt. Der Mitgliedsbeitrag muss im ersten Jahr zum Zeitpunkt des Vereinseintritts und anschließend jährlich zum 1. Januar für das jeweilige Jahr überwiesen werden.
(5) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Ist die Entrichtung des versäumten Beitrages bis zum 31.03. des betroffenen Mitgliedsjahres noch nicht erfolgt, kann der Vorstand satzungsgemäß die Kündigung der Mitgliedschaft beschließen (vgl. §11 der Vereinssatzung).
(6) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht. Ehrenmitglieder können von der Zahlung des Beitrags freigestellt werden.
(7) Bei einem Vereinseintritt nach dem 30.06. des Beitragsjahres, erfolgt eine Berechnung von 50% des jährlichen Beitragssatzes.


§ 4 Gebühren

(1) Für zusätzliche Sportangebote, Materialien oder Projekte können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
(2) Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.


§ 5 Vereinskonto

IBAN DE22 8306 5408 0005 3679 21
BIC GENODEF1SLR
Kreditinstitut VR-Bank Altenburger Land / Deutsche Skatbank

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


§ 6 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Die Erklärung ist nur schriftlich und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich (vgl. §10 der Vereinssatzung). Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt erstmals gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.7.2023 in Kraft.